Rechtsprechung
LG Stuttgart, 14.06.2004 - 14 O 436/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Empfehlung zum Kauf von risikobehafteten Kapitalanlageprodukten bei ausdrücklich genanntem Bedürfnis des Kunden zur sicheren Geldanlage als Verstoß gegen die Verpflichtung der Bank zur anlegergerechten Beratung; Bedeutung eines vom Kunden ausgefüllten, mit ergänzenden ...
- ra.de
- tilp.de
- archive.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
WpHG §§ 31, 32; AuslInvG §§ 1, 3
Verletzung der Pflicht zur interessenwahrenden Auftragsausführung bei der Kapitalanlage in ausländischen Fondsanteilen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99
Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung
Auszug aus LG Stuttgart, 14.06.2004 - 14 O 436/03
Zugunsten des Anlegers greift nämlich die Vermutung aufklärungs- und beratungsrichtigen Verhaltens (BGH NJW 2001, 2021). - BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99
Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage
Auszug aus LG Stuttgart, 14.06.2004 - 14 O 436/03
aa) Danach setzt die Pflicht zur interessewahrenden Auftragsausführung im Einzelnen eine Aufklärung des Kunden voraus, die sich an dessen Kenntnissen und Anlagezielen zu orientieren und die insbesondere die mit der Anlage verbundenen Risiken vollständig darzustellen hat (BGH ZIP 2000, 1204; ZIP 2002, 795). - BGH, 04.04.2002 - III ZR 237/01
Aufklärungspflicht des Vermögensverwalters über das Risiko von marktengen, an der …
Auszug aus LG Stuttgart, 14.06.2004 - 14 O 436/03
aa) Danach setzt die Pflicht zur interessewahrenden Auftragsausführung im Einzelnen eine Aufklärung des Kunden voraus, die sich an dessen Kenntnissen und Anlagezielen zu orientieren und die insbesondere die mit der Anlage verbundenen Risiken vollständig darzustellen hat (BGH ZIP 2000, 1204; ZIP 2002, 795).
- OLG Hamm, 26.03.2003 - 8 U 170/02
Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen bei Vermittlung von Anteilen an …
Auszug aus LG Stuttgart, 14.06.2004 - 14 O 436/03
In der Rechtsprechung (OLG Hamm, Urt. v. 26.03.2003, 8 U 170/02) wird die Beweislast des Aufklärungspflichtigen für die Prospektübergabe auch in Fällen vertreten, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Aushändigung eines Prospektes nicht besteht und die dahingehende Pflicht aus allgemeinen Grundsätzen hergeleitet wird. - BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52
Hehler und Mittäter
Auszug aus LG Stuttgart, 14.06.2004 - 14 O 436/03
Denn Tatbestandsvoraussetzung ist die Entziehung oder Beschädigung einer Sache, wobei der BGH in einer früheren Entscheidung (NJW 1953, 499) im Fall einer begangenen Unterschlagung von Geld die Entziehung von Geld der Sachentziehung gleichgestellt hat. - BGH, 22.05.2003 - I ZR 251/00
Haftung der Bank bei Abhandenkommen von eurocheque-Vordrucken
Auszug aus LG Stuttgart, 14.06.2004 - 14 O 436/03
Eine Entziehung von Geld in diesem Sinne liegt aber bei Tätigung einer Kapitalanlage nicht vor (LG Stuttgart BKR 2003, 845).