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   LG Stuttgart, 14.06.2004 - 14 O 436/03   

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https://dejure.org/2004,14214
LG Stuttgart, 14.06.2004 - 14 O 436/03 (https://dejure.org/2004,14214)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 14.06.2004 - 14 O 436/03 (https://dejure.org/2004,14214)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Juni 2004 - 14 O 436/03 (https://dejure.org/2004,14214)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Empfehlung zum Kauf von risikobehafteten Kapitalanlageprodukten bei ausdrücklich genanntem Bedürfnis des Kunden zur sicheren Geldanlage als Verstoß gegen die Verpflichtung der Bank zur anlegergerechten Beratung; Bedeutung eines vom Kunden ausgefüllten, mit ergänzenden ...

  • ra.de
  • tilp.de PDF
  • archive.org PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG §§ 31, 32; AuslInvG §§ 1, 3
    Verletzung der Pflicht zur interessenwahrenden Auftragsausführung bei der Kapitalanlage in ausländischen Fondsanteilen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99

    Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.06.2004 - 14 O 436/03
    Zugunsten des Anlegers greift nämlich die Vermutung aufklärungs- und beratungsrichtigen Verhaltens (BGH NJW 2001, 2021).
  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.06.2004 - 14 O 436/03
    aa) Danach setzt die Pflicht zur interessewahrenden Auftragsausführung im Einzelnen eine Aufklärung des Kunden voraus, die sich an dessen Kenntnissen und Anlagezielen zu orientieren und die insbesondere die mit der Anlage verbundenen Risiken vollständig darzustellen hat (BGH ZIP 2000, 1204; ZIP 2002, 795).
  • BGH, 04.04.2002 - III ZR 237/01

    Aufklärungspflicht des Vermögensverwalters über das Risiko von marktengen, an der

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.06.2004 - 14 O 436/03
    aa) Danach setzt die Pflicht zur interessewahrenden Auftragsausführung im Einzelnen eine Aufklärung des Kunden voraus, die sich an dessen Kenntnissen und Anlagezielen zu orientieren und die insbesondere die mit der Anlage verbundenen Risiken vollständig darzustellen hat (BGH ZIP 2000, 1204; ZIP 2002, 795).
  • OLG Hamm, 26.03.2003 - 8 U 170/02

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen bei Vermittlung von Anteilen an

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.06.2004 - 14 O 436/03
    In der Rechtsprechung (OLG Hamm, Urt. v. 26.03.2003, 8 U 170/02) wird die Beweislast des Aufklärungspflichtigen für die Prospektübergabe auch in Fällen vertreten, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Aushändigung eines Prospektes nicht besteht und die dahingehende Pflicht aus allgemeinen Grundsätzen hergeleitet wird.
  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52

    Hehler und Mittäter

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.06.2004 - 14 O 436/03
    Denn Tatbestandsvoraussetzung ist die Entziehung oder Beschädigung einer Sache, wobei der BGH in einer früheren Entscheidung (NJW 1953, 499) im Fall einer begangenen Unterschlagung von Geld die Entziehung von Geld der Sachentziehung gleichgestellt hat.
  • BGH, 22.05.2003 - I ZR 251/00

    Haftung der Bank bei Abhandenkommen von eurocheque-Vordrucken

    Auszug aus LG Stuttgart, 14.06.2004 - 14 O 436/03
    Eine Entziehung von Geld in diesem Sinne liegt aber bei Tätigung einer Kapitalanlage nicht vor (LG Stuttgart BKR 2003, 845).
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